Variable Vergütungen CS: Bund geht vor Bundesgericht

Das Finanzdepartement (EFD) gibt nicht klein bei und zieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter, das die Kürzung und Streichung variabler Vergütungen bei Ex-Kadermitgliedern der Credit Suisse für rechtswidrig erklärte. 

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts anfechten, das die Kürzung bzw. Streichung der variablen Vergütungen von ehemaligen Kadermitgliedern der Credit Suisse als rechtswidrig erachtet. 

Laut einer Meldung vom Freitag beschloss das Das EFD, eine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen, welches endgültig über den Fall entscheiden wird.

Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte das EFD gestützt auf das Bankengesetz Massnahmen im Bereich der Vergütungen anzuordnen. In diesem Zusammenhang hat es die Credit Suisse angewiesen, die variablen Vergütungen an einen Teil der obersten Führungsebenen zu kürzen und in einigen Fällen sogar zu streichen.

Wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt?

Nun hat das BVGer in einem kürzlich ergangenen Urteil die Beschwerde mehrerer Kadermitglieder gutgeheissen und die vom EFD angeordnete definitive Kürzung bzw. Streichung der variablen Vergütungen als rechtswidrig erachtet und aufgehoben.

Das EFD hat beschlossen, das Urteil des BVGers anzufechten und den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen, das in letzter Instanz entscheiden wird. Das EFD ist der Ansicht, dass das BVGer bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt hat, namentlich indem es die für den Gesetzgeber nicht voraussehbaren ausserordentlichen Umstände der Übernahme der Credit Suisse nicht berücksichtigt hat.