Mit einer Verfügung verbietet ein Genfer Gericht der Credit Suisse, Daten eines ehemaligen CS-Angestellten den US-Justizbehörden auszuliefern. Weitere Angestellte schöpfen jetzt Hoffnung.

Der Genfer Anwalt Douglas Hornung hat am Dienstag einen Erfolg verbuchen können. Er hat gerichtlich erreicht, dass es der Credit Suisse untersagt ist, Daten eines ehemaligen Mitarbeiters der CS an die US-Justiz auszuhändigen. Das berichten verschiedene Print- und elektronische Medien, basierend auf einem Bericht der «Basler Zeitung».

Ein Etappensieg

Zum ersten Mal hat ein Schweizer Gericht die Datenübermittlung in die USA nach Anhörung der Bank vorderhand untersagt. Gemäss Aussage des Genfer Anwalts Hornung sei der Entscheid indes wichtig für den Schutz des betreffenden Angestellten.

Der Entscheid gebe Anlass zur Hoffnung für alle anderen Angestellten, die eine Übermittlung von Daten befürchteten. Allerdings handle es sich lediglich um einen «Etappensieg», wie der Genfer Anwalt festhielt.

Gemäss dem Gericht hätten Anfragen nach den internationalen Regeln zur Rechtshilfe zu erfolgen. Diese Regeln seien im vorliegenden Fall nicht respektiert worden, heisst es weiter.

Entscheid ist anfechtbar

Die Bank kann den Gerichtsentscheid allerdings innert zehn Tagen anfechten.

Seit gut einem Jahr beliefern Schweizer Banken, die in den USA von einer Klage bedroht sind, die US-Justiz mit dem Segen des Bundesrats mit Geschäfts- und Mitarbeiterdaten.  

 

 

 

 

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