Die Schweizer Grossbank wurde wegen Manipulation von Devisenkursen bereits kräftig zur Kasse gebeten. Ausgestanden ist die Sache allerdings bei Weitem nicht. Der UBS drohen in den USA nun weitere Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

Das US-Justizministerium (Department of Justice DoJ) will bei den offenen Rechtsfällen im Zusammenhang mit der Manipulation von Devisenkursen zügig vorangehen. In einem umfassenden Abkommen mit fünf Grossbanken, darunter die UBS, will das DoJ per Mitte Mai die Causa ad acta legen, wie die «Financial Times» (Artikel bezahlpflichtig) am Montag berichtete.

Davon betroffen sind neben der UBS auch J.P. Morgan, Barclays, Citigroup und Royal Bank of Scotland (RBS). Einigen von ihnen drohen dem Bericht zufolge Bussen von bis zu 1 Milliarde Dollar. Bereits letzten November wurde die UBS von Schweizer, britischen und amerikanischen Behörden in dieser Sache mit 800 Millionen Dollar gebüsst, wie auch finews.ch berichtete. 

Die Krux mit der Wiederholungstat

Womöglich sei der Zeitplan zu eng gesteckt, wie das Blatt weiter schreibt. Denn die Sache sei sehr komplex und für jede Bank gälten spezifische Umstände, berichtete das Finanzblatt weiter. Bei der UBS bestehe etwa Uneinigkeit darüber, wie gross der «Rabatt» für die Selbstanzeige ausfallen solle. Die UBS war die erste Bank, welche interne Manipulationen den Behörden meldete.

Doch der Rabatt könnte hinfällig werden, wenn das US-Justizministerium die Schweizer Bank als Wiederholungstäterin einstuft. Denn wiederholtes Fehlverhalten wird vom DoJ in der Regel drakonisch bestraft. In einer Analyse von Autonomous Research könnte die UBS mit bis zu 8 Milliarden Dollar für die begangenen Devisenmanipulationen bluten. 

Weiter offene Rechtsfälle

Die Grossbank war bereits in den Libor-Skandal involviert und steht erneut im Visier amerikanischer Behörden wegen mutmasslicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Dies, nachdem die Bank 2009 für bislang aufgedeckte Steuerbetrugspraktiken eine Busse von 780 Millionen Dollar zahlte.

Letzten Februar kam zudem der Verdacht auf, die UBS habe zu hohe Gebühren von ihren Kunden für den Verkauf von Devisen-Derivaten verlangt. Das DOJ habe sich auch der Sache angenommen, hiess es damals.

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