Das Frankreich-Urteil gegen die UBS mit einer Strafe von 4,5 Milliarden Euro ist nicht auf Zeugenaussagen gestützt. Doch es gibt Daten von französischen Kunden – und die Schweiz könnte sie ausliefern.

Das Urteil eines französischen Gerichts gegen die UBS von vergangener Woche hat aus Schweizer Sicht viele Makel. Einer davon ist: Es gibt bislang keinen Zeugen, der gegen die UBS aussagt, er sei in Frankreich angeworben worden, um unversteuertes Geld in die Schweiz zu bringen.

Doch gibt es UBS-Daten mit 45'000 französischen Kundenbeziehungen. Diese Daten will die Eidgenössische Steuerveraltung im Rahmen einer Amtshilfe nach Frankreich liefern, wie die «Sonntagszeitung» (Artikel bezahlpflichtig) berichtet. Das Bundesgericht wird demnächst über die Herausgabe entscheiden müssen, nachdem sich die UBS bislang erfolgreich widersetzt hatte.

Immerhin kann die UBS auf etwas Schützenhilfe aus Bundesbern hoffen. Parlamentarier fordern, dass die Grossbank die allfällige Busse von 4,5 Milliarden Euro von den Steuern abziehen kann, wie der «Sonntagsblick» schrieb.

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