Kaum als CEO der UBS gestartet, muss sich Ralph Hamers in den Niederlanden wegen eines riesigen Geldwäschereifalles vor Gericht verantworten. Müsste Hamers als UBS-Chef nun zurücktreten? Die Frage ist nicht einfach zu beantworten.

Georg Wohlwend, der Verwaltungsratspräsident der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) trat sofort zurück, als Anfang November dieses Jahres die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen möglichen Insiderhandels ein Strafverfahren eröffnete. Die Abklärung eines Anfangsverdachts genügte. Wohlwend zog die Konsequenzen. Er wolle jede Belastung für die LLB vermeiden.

UBS-Chef Ralph Hamers scheint derzeit nicht über einen Rücktritt nachzudenken. Doch die am (gestrigen) Mittwoch publizierte Absicht des Gerichtshofs in Den Haag, ihn wegen mutmasslicher Geldwäscherei strafrechtlich zu verfolgen, schlug bei der UBS wie eine Bombe ein. Verwaltungsratspräsident Axel Weber bemühte sich umgehend, die Wogen zu glätten und sprach Hamers das volle Vertrauen aus.

Trotz Versicherung herrscht interne Verunsicherung

Doch die Ausgangslage als frisch gestarteter UBS-CEO hat sich für den 54-jährigen Top-Banker schlagartig geändert. finews.ch weiss von Personen aus dem Umfeld Webers, dass es auch dem UBS-Präsidenten mulmig geworden ist. Es sei unsicher, ob Hamers unter diesen Umständen die UBS noch führen und seine ersten 100 Tage als CEO der Grossbank überstehen werde.

Für den Ex-Chef der niederländischen Grossbank ING wird es ungemütlich. Die Staatsanwaltschaft muss den grössten Geldwäschereifall in der Geschichte des Landes nochmals aufrollen. Hamers drohen eine Anklage und damit eine hohe Geldstrafe oder gar Gefängnis.

Alle Hebel in Bewegung setzen

Seine Kapazitäten, die UBS zu lenken und die notwendige Transformation einzuleiten, werden damit stark eingeschränkt. Er muss sich einer Untersuchung stellen, die sich über Jahre hinziehen kann. Er muss Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft Folge persönlich Folge leisten. Kurzum: Hamers und sein Team von Anwälten setzen alle Hebel in Bewegung, um sich von einer mutmasslichen persönlichen Verantwortung in dem Geldwäschereifall reinwaschen zu können.

Zudem hat Hamers eine Verantwortung gegenüber der UBS und ihrer Reputation als grösster Wealth Manager der Welt. Ein CEO, der Geldwäscherei in riesigem Ausmass begünstigt hat, weil er interne und externe Warnungen in den Wind geschlagen haben soll, wie es ihm die Kläger vorwerfen, ist nicht das ideale Aushängeschild, um anspruchsvolle und auf höchste Diskretion bedachte Kunden zu gewinnen.

Keine neuen Beweise

Unter solchen Umständen könnte ein Rücktritt die logische Konsequenz sein: Einerseits, um sich voll und ganz auf die eigene Verteidigung konzentrieren zu können. Andererseits, um jeglichen möglichen Schaden für seinen neuen Arbeitgeber, die UBS, fernzuhalten.

Das ist bei der UBS kein Thema. Zunächst geniesst Hamers weiterhin das Vertrauen von Weber und dem Verwaltungsrat. Zweitens ist es nicht sicher, ob er sich tatsächlich vor Gericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft in den Niederlanden muss einen abgeschlossenen Fall neu untersuchen, ohne dass sich die bisherige Fakten- oder Beweislage geändert hat.

Grosses Erstaunen

ING hatte das Geldwäschereiverfahren im Jahr 2018 beigelegt. Die Busse war mit 775 Millionen Euro zwar rekordhoch gewesen. Doch der Vergleich beinhaltete auch, dass ING wie auch das Top-Management keine kriminellen Taten begangen hatten. Nur der damalige Finanzchef von ING, Koos Timmermans, trat zurück.

Insofern ist das grosse Erstaunen beim UBS-CEO und dem -Verwaltungsrat über den Entscheid des Gerichtshofs nachvollziehbar, Hamers müsse seine Unschuld nochmals in einem öffentlichen Strafverfahren beweisen.

Es herrscht ein anderer Zeitgeist

Hamers könne seine Tätigkeit als UBS-CEO trotz der zeitlichen und persönlichen Belastung mit ganzem Engagement ausüben, heisst es denn auch bei der UBS, die sich weiter aber nicht offiziell äussern wollte und auf den Rückhalt Webers verwies.

Was allerdings weder Weber noch Hamers beurteilen und beeinflussen können, ist die Eigendynamik, die solche Ereignisse zu entwickeln pflegen. Es ist offensichtlich, dass der Gerichtshof den Strafverfolgungsentscheid angesichts einer öffentlichen Stimmung getroffen hat, die Hamers gegenüber nicht mehr freundlich ist.

Es entspricht dem neuen Zeitgeist, dass sich Finanzinstitute und ihre Manager nicht mehr durch teure Vergleichszahlungen aus einer strafrechtlichen Verantwortung stehlen können.

Hamers habe es versäumt, die öffentliche Verantwortung für seine Handlungen zu übernehmen, hielt der Gerichtshof denn auch fest. Das ist ein klares Signal an die Staatsanwälte, den Fall zur Anklage zu bringen. Geschieht dies, müssten auch Hamers und der UBS-Verwaltungsrat die Situation nochmals neu beurteilen.

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