Bruno Capone fragt sich in seinem Beitrag für finews.first, ob gewisse Praktiken in Liechtenstein, mittels denen sehr grosse Vermögen in die Hände von wenigen «Insidern» umgeleitet werden, in einem globalen wirtschaftlichen Kontext noch tolerierbar sind.


In dieser Rubrik nehmen Autorinnen und Autoren Stellung zu Wirtschafts- und Finanzthemen.


Das Fürstentum Liechtenstein ist dank seines beinahe unantastbaren Bankgeheimnisses seit Jahrzehnten eines der Hauptreiseziele für Vermögenswerte, die vor den Steuer- und Währungsgesetzen der Herkunftsländer verborgen werden sollen. Das Wirtschafts- und Finanzsystem des Fürstentums Liechtenstein konnte sich lange Zeit auf unglaubliche Geldsummen auf den Konten seiner Banken stützen. Auf Vermögensverwaltung spezialisiert, zieht das liechtensteinische System eine betuchte Klientel aus aller Welt an.

Allerdings haben sich die internationale Finanzwelt und die nationalen Besteuerungssysteme im vergangenen Jahrzehnt völlig verändert. Das internationale Umfeld hat sich weiterentwickelt. Daher musste das Fürstentum Liechtenstein sein Rechtssystem anpassen und internationale Standards (für mehr Transparenz) zähneknirschend umsetzen. Grösstenteils hielt man sich scheinbar an den Austausch von Finanz- und Steuerdaten und an die FATCA- und CRS-Verfahren.

Bei näherer Betrachtung aber sieht man, dass die gesetzlichen Regularien in einer «speziellen» Weise umgesetzt wurden. Es ist beispielsweise möglich, dass eine juristische Person wie ein Trust sich selbst als «Finanzunternehmen» (Financial Entity) qualifiziert, oder eben nicht. Dadurch wird es der juristischen Person ermöglicht, das Meldewesen nach Belieben selbst zu implementieren und zu verwalten. Dies führt ebenso dazu, dass professionelle Finanzintermediäre übergangen werden können.

«Im Fürstentum Liechtenstein befinden sich nach wie vor beachtliche Vermögenwerte»

Es ist klar, dass der Austausch von Finanz- und Steuerdaten dem Fürstentum Liechtenstein einen «Wettbewerbsvorteil» genommen hat. Der Abzug respektive Rückgang von Trusts und Stiftungen aus Liechtenstein hat einen Kapitalabfluss bewirkt. Gemäss «Basler Zeitung» gab es 2008 noch mehr als 50'000 Stiftungen, während es Ende 2016 bloss noch 16'000 waren. Das ist ein empfindlicher Markteinbruch für den Vermögensverwaltungssektor – bestehend aus Treuhändern, Anwaltskanzleien und seinem Bankensystem. Es scheint aber, dass der dadurch entstehende wirtschaftliche Druck den einen oder anderen Treuhänder dazu verleitet hat, die ihm anvertrauten Vermögen anzutasten, wie zahlreiche Fälle aus der neueren Geschichte belegen.

Die internationalen Übereinkommen über Privatrecht, Erbrecht und Trusts wurden formell durch das Gesetz vom 19. September 1996 (IPRG) umgesetzt. Das IPRG sieht in den Artikeln 1 bis 5 und 29 bis 30 die direkte und «ex officio»-Anwendung der Gesetzgebung des Vertragsstaates, wo sich der Wohnsitz des Trust- oder Stiftungsgründers befindet. Obwohl dieses Gesetz seit 1996 in Kraft ist, wird es in der Tat oft (fast systematisch) missachtet.

Im Fürstentum Liechtenstein befinden sich nach wie vor beachtliche Vermögenwerte, die in Trusts und Stiftungsstrukturen gehalten werden. Diese Strukturen wurden häufig von ausländischen Stiftern gegründet, die aus (oft illusorischen) Gründen der Nachfolgeplanung grosse Teile ihres Nachlass nach Liechtenstein überführen.

«Die Schutzbestimmungen von Trust-Gesetzen anderer Länder werden schlicht ignoriert»

Bei Konflikten betreffend der rechtmässigen Gründung von Trusts und Stiftungen, gelangen die Gerichte des Fürstentum Liechtensteins oft nicht zu der «ex-officio»- Anwendung der Rechtsordnung anderer Staaten, wo die Treugeber ihren Hauptwohnsitz haben. Die mögliche Nichtigkeit eines Trustes (aufgrund einer Verletzung der Vorschriften des jeweiligen zuständigen Vertragsstaates des Haager Trustübereinkommens von 1985) wird nicht geprüft.

Die Schutzbestimmungen von Trust-Gesetzen anderer Länder werden schlicht ignoriert. Das gesamte örtliche Bankensystem, das weiterhin Kontokorrent- oder Vermögensverwaltungsbeziehungen zu (eigentlich null und nichtigen) Trusts und Stiftungen unterhält, kann dadurch munter weiterverdienen.

Ähnliches gilt für Treuhänder, die die Frage der möglichen Nichtigkeit eines Trustes aufgrund eines Fehlers bei der Gründung ignorieren respektive nicht sehen wollen. Eine Nichtigkeit eines Trusts (mit Werten in Millionenhöhe) würde sich nur zu Gunsten der Erben auswirken, und oft dem tatsächlichen letzten Willen der Trustgeber entsprechen. Allerdings würden dann die lokale Wirtschaft, bestehend aus einer gut geölten Maschine von Treuhändern, Anwaltskanzleien, Finanzberatern und Banken um Provisionen und Beratungshonorare zittern, sodass es in der Praxis nur selten zu derartigen Erwägungen kommt.

«Experten aus dem angelsächsischen Rechtsraum schütteln hier nur den Kopf»

Besonders beachtlich ist vor allem (und das ist beinahe schon zynisch): Im Falle eines Strafverfahrens gegen einen Treuhänder, der einen Trust oder Privatstiftung verwaltet, haben die Begünstigten des veruntreuten Stiftungsvermögens meist keine Parteistellung. Es fehlen ihnen damit elementare Einsichtsrechte. Experten aus dem angelsächsischen Rechtsraum schütteln hier nur den Kopf.

Diese Problematiken sind nicht nur aus der Sicht des internationalen Privatrechtes unerträglich, sondern auch aus makroökonomischer. Durch sich verselbständigende Rechtsvehikel werden den Eigentümern die Vermögenswerte (teilweise in der Höhe von Milliarden) illegal und unrechtmässig entzogen. De facto «beschlagnahmen» die Treuhänder via Trusts die Vermögen. Durch die verhinderten Möglichkeiten, mit den in Liechtenstein geparkten Geldern gewinnbringend zu wirtschaften und in den Produktionskreislauf einzubringen, entstehen nicht nur den berechtigten Inhabern persönliche Nachteile, sondern auch der Volkswirtschaft.

«Die Treuhand-Gesetze Liechtensteins kommen nur den lokalen Akteuren zu Gute»

Ich frage mich, ob derartige Praktiken, mittels denen teils sehr grosse Vermögen in die Hände von wenigen «Insidern» umgeleitet werden, in einem globalen wirtschaftlichen Kontext noch tolerierbar sind. Es wäre wünschenswert, dass das Fürstentum Liechtenstein die die vorrangige Anwendung der Gesetze anderer Staaten (gemäss den internationalen Übereinkommen) endlich ernst nimmt. Die Treuhand-Gesetze Liechtensteins kommen nur den lokalen Akteuren zu Gute, und nicht den Interessen der Treuhand-Geber.


Bruno Capone ist Gründungspartner von Lextray, einer auf internationales Trustrecht spezialisierten Kanzlei mit Sitz in Luxembourg.


Bisherige Texte von: Rudi BogniRolf BanzWerner VogtWalter WittmannAlfred Mettler, Robert HolzachCraig MurrayDavid ZollingerArthur BolligerBeat KappelerChris RoweStefan GerlachMarc Lussy, Nuno FernandesRichard EggerDieter RuloffMarco BargelSteve HankeUrs Schoettli, Maurice PedergnanaStefan Kreuzkamp, Oliver BussmannMichael BenzAlbert Steck, Martin DahindenThomas FedierAlfred MettlerBrigitte Strebel, Mirjam Staub-Bisang, Kim IskyanStephen DoverDenise Kenyon-RouvinezChristian DreyerKinan Khadam-Al-JameRobert HemmiAnton AffentrangerYves Mirabaud, Hans-Martin KrausGérard Guerdat, Mario BassiStephen ThariyanDan SteinbockRino BoriniBert FlossbachMichael HasenstabGuido SchillingWerner E. RutschDorte Bech VizardAdriano B. Lucatelli, Maya BhandariJean TiroleHans Jakob RothMarco Martinelli, Thomas Sutter, Tom King, Werner PeyerThomas KupferPeter Kurer, Arturo Bris, Frédéric Papp, James Syme, Dennis Larsen, Bernd Kramer, Marionna Wegenstein, Armin JansNicolas Roth, Hans Ulrich Jost, Patrick Hunger, Fabrizio QuirighettiClaire Shaw, Peter FanconiAlex Wolf, Dan Steinbock, Patrick Scheurle, Sandro Occhilupo, Will Ballard, Michael Bornhäusser, Nicholas Yeo, Claude-Alain Margelisch, Jean-François Hirschel, Jens Pongratz, Samuel Gerber, Philipp Weckherlin, Anne Richards, Antoni Trenchev, Benoit Barbereau, Pascal R. Bersier, Shaul Lifshitz, Ana Botín, Martin Gilbert, Jesper Koll, Ingo Rauser, Carlo Capaul, Markus Winkler, Konrad Hummler, Thomas Steinemann, Christina Böck, Guillaume Compeyron, Miro Zivkovic, Alexander F. Wagner, Eric Heymann, Christoph Sax, Felix Brem, Jochen Möbert, Jacques-Aurélien Marcireau, Peter Hody, Ursula Finsterwald, Claudia Kraaz, Michel Longhini, Stefan Blum, Nicolas Ramelet, Søren Bjønness, Lamara von Albertini, Andreas Britt, Gilles Prince, Darren Williams, Shanu Hinduja, Salman Ahmed, Stéphane Monier, Peter van der Welle, Ken Orchard, Christian Gast, Jürgen Braunstein, Jeffrey Vögeli, Fiona Frick, Stefan Schneider, Matthias Hunn, Andreas Vetsch, Teodoro Cocca, Mark Hawtin, Fabiana Fedeli, Marionna Wegenstein, Kim Fournais, Carole Millet, Swetha Ramachandran, Brigitte Kaps, Thomas Stucki, Teodoro Cocca, Neil Shearing, Claude Baumann, Guy de Blonay, Tom Naratil, Oliver Berger, Robert Sharps, Tobias Müller, Florian Wicki, Jean Keller, Fabrizio Pagani, Niels Lan Doky, Michael Welti, Karin M. Klossek, Ralph Ebert, Johnny El Hachem, Judith Basad, Katharina Bart, Thorsten Polleit, Beat Wittmann, Bernardo Brunschwiler, Peter Schmid, Karam Hinduja, Zsolt Kohalmi, Didier Saint-Georges, Lars Jaeger, Peter Hody, Raphaël Surber, Santosh Brivio, Gérard Piasko, Mark Urquhart und Olivier Kessler.

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