Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat 2017 mehr Banker aus dem Verkehr gezogen als im Jahr zuvor. Dabei handelt es sich mehrfach um Compliance Officer und Geschäftsleitungsmitglieder.

Die Finma hat 2017 gegen sechs Banker ein Berufsverbot ausgesprochen. Das sind zwei mehr als im Vorjahr, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Enforcementbericht der Finma hervorgeht. Die Berufsverbote gelten teilweise bis zu fünf Jahre.

Dabei fallen drei Aspekte auf:

  • Erstens handelt es sich bei den betroffenen Bankern mehrfach um Geschäftsleitungsmitglieder und Compliance Officer.
  • Zweitens hat die Finma im vergangenen Jahr häufiger wegen Marktmanipulationsversuchen eingegriffen.
  • Drittens wehren sich die Betroffenen trotz klarer Faktenlage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die ausgesprochenen Berufsverbote.

Kriminelle Handlungen vertuscht

Ein Fall sticht besonders heraus, in welchem die Finma rigoros durchgriff und gleich zwei involvierte Banker und Geschäftsleitungsmitglieder aus dem Verkehr zog.

Im Enforcementbericht ist von einem Berater die Rede, der einem Kunden half, Transaktionen zu vertuschen und sich dafür bezahlen liess. Dieser Berater wechselte dann zu einer anderen Bank, wo er als Geschäftsleitungsmitglied Kunden betreute, deren Vermögen nachweislich vom Kunden der ersten Bank stammten.

Inzwischen sei dieser Kunde auch öffentlich verdächtigt worden, auf kriminellen Wegen zu diesen Vermögen gekommen zu sein.

Wissen für sich behalten

Das Geschäftsleitungsmitglied habe sein Wissen innerhalb der Bank nicht geteilt, auch dann nicht, als die Strafverfolgungsbehörden die Bank kontaktiert hätten. Das Unternehmen habe darum keine Verdachtsmeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei erstattet.

Erst die Finma kam dem Banker auf die Schliche. Er habe die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten, die Meldepflicht sowie die Anforderungen an die Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit schwer verletzt. Gegen das ausgesprochene Berufsverbot von fünf Jahren hat der Banker Beschwerde eingelegt.

Auch der Compliance-Chef schwieg

Offenbar in demselben Fall hat die Finma auch den Compliance-Chef der betroffenen Bank seines Amtes enthoben. Dieser hatte nämlich nicht die nötigen Abklärungen zu den betreffenden Kundenbeziehungen getätigt, nachdem die Strafverfolgungsbehörden Auskünfte gefordert hatten.

Die Finma kam zum Schluss, der Compliance-Chef habe sowohl Sorgfalts- als auch Meldepflichten schwer verletzt, wie auch die Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung. Auch gegen dieses Berufsverbot für die Dauer von zwei Jahren legte der Betroffene Beschwerde ein.

Alle Warnzeichen blinkten

Ein weiterer Fall betraf den General Counsel und obersten Compliance-Verantwortlichen einer Bank. Dieser unterband bestimmte Transaktionen innerhalb der Bank nicht und erstattete auch keine Meldung wegen Geldwäscherei, obwohl offensichtliche Verdachtsmomente auf eine kriminelle Herkunft der Gelder bestanden.

Bankintern und auch in der Compliance-Abteilung hätten grösste Bedenken geherrscht. Bei den betreffenden Transaktionen blinkten gemäss Finma alle Warnzeichen auf: Die wirtschaftlich Berechtigten seien verschleiert gewesen, Dokumente seien mutmasslich gefälscht worden und die Transaktionen seien teilweise wirtschaftlich völlig unsinnig gewesen.

Gleich viele Enforcementverfahren wie im Vorjahr

Der General Counsel unternahm hingegen nichts. Er liess die Transaktionen weiter laufen und erstattete auch keine Meldung wegen Geldwäscherei. Er sei zwar nicht Geschäftleitungsmitglied der Bank gewesen, habe aber dennoch das Gewährserfordernis schwer verletzt, so die Finma und belegte ihn mit einem zweijährigen Berufsverbot. Auch gegen dieses läuft eine Beschwerde.

Insgesamt schloss die Finma im vergangenen Jahr 38 Enforcementverfahren mit 79 betroffenen Parteien ab, gleich viele wie 2016. Davon richteten sich fünf gegen Banken und eins gegen einen Asset Manager. Zudem gab es 17 Verfahren gegen Einzelpersonen.

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