Ein Prozess gegen eine Tochter der Grossbank ist auf den Bermudas eben zu Ende gegangen. Das ist weit weg – doch das Urteil könnte sich im Streit zwischen den Opfern eines betrügerischen Bankers und der Credit Suisse als wegweisen erweisen.

Vergangene Woche gingen noch die Schluss-Plädoyers ein. Nun beugt sich das Gericht auf den Bermudas über das Urteil. Dieses wird noch vor kommendem Frühling erwartet, und könnte sich als wegweisend für die Kläger – um Millionen betrogene europäische Ex-Kunden der Credit Suisse (CS) – und für die Grossbank erweisen.

Dann nämlich, wenn die Richter auf den Bermudas zum Urteil gelangen, dass die dortige CS-Tochter mit verantwortlich für den Schaden ist, den die Oligarchen erlitten hatten. Laut der Agentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig), die aus dem Gerichtssaal berichtete, werfen die Klägeranwälte der Schweizer Bank genau dies vor: Die Einheit hätte die Handlungen von Patrice Lescaudron abklären sollen.

Kontrollen nach Zürich delegiert

Ab 2011 hatte der einstige CS-Banker in Genf dreistellige Millionenbeträge aus von ihm betreuten Vermögen abgezweigt. 2015 wurde er von der CS fristlos entlassen und 2018 in Genf zu Gefängnis verurteilt. 2020 nahm er sich das Leben.

Die Bank hat sich stets auf den Standpunkt gestellt, ebenfalls von Lescaudron getäuscht worden zu sein. Er sei bei seinen strafbaren Handlungen von niemandem intern unterstützt worden. Im Herbst 2018 war die CS von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gerügt worden, weil sie den Banker unzureichend kontrolliert haben soll.

Im Prozess in der Karibik hat die CS-Tochter nun darauf verwiesen, dass sie das Risikomanagement an das Mutterhaus in Zürich delegiert hatte. Nun muss sich zeigen, ob das die Richter auf den Bermudas gelten lassen. Die geprellten Ex-CS-Kunden gehen mittlerweile rund um die Welt gegen die Grossbank vor und haben auch in der Schweiz jüngst ihre Anstrengungen gegen das Institut verstärkt, wie auch finews.ch berichtete.

Punkte mit Prüfberichten

Einen Punkt konnten die Kläger im Prozess in der Karibik allerdings schon landen: Das Gericht liess es zu, dass sie bankinterne Prüfberichte und eine geleakte Untersuchung, welche die Finma bei einer Schweizer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte, in den Verhandlungen verwendet werden konnten.

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