Das Bundesstrafgericht macht den Weg für die Auslieferung des Steueranwalts Hanno Berger nach Deutschland frei. Er gilt als zentrale Figur im sogenannten Cum-Ex-Skandal, bei dem in Deutschland Milliarden an Steuereinnahmen weggebrochen sind.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat eine Beschwerde gegen die Auslieferung des Steueranwalts Hanno Berger nach Deutschland abgewiesen. Der Entscheid sei bereits am 20. Dezember gefallen, berichtet das deutsche «Handelsblatt» (Artikel bezahlpflichtig) unter Berufung auf Justizkreise.

Nach rund zehn Jahren zeichne sich damit das Ende des Schweizer Exils von Berger ab, so der Bericht weiter. Der in Deutschland angeklagte Steueranwalt werde aller Voraussicht nach Anfang 2022 ausgeliefert, heisst es.

Erstattung ohne Vorleistung

Berger gilt als einer der Hauptverdächtigen im Cum-Ex-Steuerskandal, dem wohl grössten Fall von Steuerhinterziehung in der Geschichte Deutschlands. Jahre lang handelten Banken und Investoren riesige Aktienpakete rund um den Ausschüttungstermin mit (cum) und ohne (ex) Dividende, um die Erstattung von ohnehin nicht abgeführter Kapitalertragsteuer zu erreichen.

Der Schaden für den deutschen Staat wird auf mindestens 12 Milliarden Euro geschätzt, weil Deutschland brav die (nicht gezahlten) Steuern erstattete. Beschuldigte machen allerdings eine andere Anwendung der Rechtssprechung als Grund für die Problematik geltend.

Auch strafbar in der Schweiz

Am 7. Juli hatte die Kantonspolizei Graubünden den Anwalt festgenommen. Seither sitzt er in Auslieferungshaft. Berger legte Haftbeschwerde ein, um wieder frei zu kommen. Doch er scheiterte damit bis vor das Schweizer Bundesstrafgericht. Bergers Taten seien wohl nicht nur nach deutschem, sondern auch nach Schweizer Recht strafbar, hiess es in dem Entscheid des Gerichts.

Nun wies das Bundesstrafgericht auch die Beschwerde gegen die Auslieferung selbst ab. Berger hat noch die Möglichkeit, den Entscheid innerhalb von zehn Tagen vor dem Bundesgericht anzufechten. Es gilt aber als sehr unwahrscheinlich, dass er damit durchkommt, schreibt das «Handelsblatt» diesbezüglich. Offenbar sprechen beide Länder bereits darüber, wie die Auslieferung konkret durchgeführt werden soll.

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