Die Grossbank hat den vom Pariser Berufungsgericht festgelegten Schadenersatz überwiesen. Warum dies nicht als Konzession der UBS im Steuerstreit mit Frankreich zu verstehen ist.

Aus dem am (heutigen) Montag veröffentlichen Geschäftsbericht der UBS geht es erstmals hervor: Im Steuerstreit mit Frankreich hat die Grossbank vergangenen Februar rund 800 Millionen Euro überwiesen. Dieses Geld liegt nun gleichsam auf einem Sperrkonto und gesellt sich zu den 1,1 Milliarden Euro, die das Schweizer Institut in der langjährigen juristischen Auseinandersetzung bereits als Kaution hinterlegen musste.

Diese Zahlungen wirken sich nicht auf die Rückstellungen für Rechts- und regulatorische Risiken bei der Bank aus; diese Position kletterte im letzten Jahr von 2,1 auf 2,8 Milliarden Dollar.

Deutlich tiefere Strafzahlungen

Weichen sich mit der Zahlung die Fronten erstmals auf, seitdem französische Ermittler im Jahr 2013 die UBS rund um die ominösen «Milchbüchlein» aufs Korn nahmen und dem Geldhaus so gravierende Taten wie Steuerbetrug und Geldwäscherei vorwarfen? Die UBS-Spitze unter dem ehemaligen Bankchef Sergio Ermotti und dem Noch-Präsidenten Axel Weber hatten demgegenüber eine harte Linie gefahren und damit für die Bank höchst nachteilige Urteile kassiert.

Vergangenen Dezember senkte zwar das Berufungsgericht in Paris die von der UBS geforderte Strafzahlung auf 1,8 Milliarden Euro von ursprünglich 4,5 Milliarden Euro deutlich. Dabei werden 1 Milliarde Euro konfisziert, 800 Millionen Euro entfallen auf Schadensersatz an den französischen Staat. Ebendiese Summe wurde nun im Februar überwiesen.

Unberechenbares Schuldbekenntnis

Allerdings hielt das Gericht am erstinstanzlichen Urteil fest, wonach sich die UBS im Geschäft mit französischen Kunden strafbar gemacht habe. Ein Schuldbekenntnis der Bank könnte hier unberechenbare Folgen für deren internationales Business zeitigen.

Der UBS blieben nach dem Urteil fünf Tage Zeit, um zu reagieren – sozusagen auf «Vorrat» ging das Institut erneut in die Berufung, womit sich nun in Frankreich das Kassationsgericht mit dem Fall zu befassen hat. Wie im Umfeld der Bank zu vernehmen war, wird beim Institut nun an der Berufung festgehalten. Zu schwer wiegen die Risiken, falls die Bank sich des Betrugs und der Geldwäscherei schuldig bekennen würde.

Berufungsgericht legt nach

So gesehen sind die 800 Millionen keine Schwalbe – genauso wenig der wenig beachtete Umstand, dass die UBS im vergangenen Dezember das Urteil gegen ihre Frankreich-Tochter akzeptiert hat. Seinerseits hat das Pariser Berufungsgericht die Frankreich-Tochter UBS France offenbar erneut aufs Korn genommen und zusätzliche Vorwürfe angemeldet, wie auch finews.ch berichtete.

Die beiden Lager stehen sich dabei wenigstens nach aussen hin so distanziert gegenüber wie zuvor.

Chance auf Rückzahlung

Dabei ist noch unklar, wann sich das Kassationsgericht frühestens mit der Causa UBS befassen kann. Die Instanz könnte dabei das Urteil wieder ans Berufungsgericht zurückweisen, womit der Fall neu aufgerollt werden müsste – ein zeitraubende Schlaufe mehr.

Sollte das Gremium jedoch zugunsten der Schweizer entscheiden und die Buss- und Schadenersatz-Summen reduzieren, könnte das Institut mit Rückzahlungen aus der Kaution und den nun überwiesenen 800 Millionen Euro rechnen.

War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
War die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS rückblickend gesehen die beste Lösung?
  • Ja, es gab keine andere, wirtschaftlich sinnvolle Alternative.
    26.55%
  • Nein, man hätte die Credit Suisse abwickeln sollen.
    18.9%
  • Nein, der Bund hätte die Credit Suisse übernehmen sollen.
    27.99%
  • Man hätte auch ausländische Banken als Käufer zulassen sollen.
    9.02%
  • Man hätte eine Lösung mit Schweizer Investoren suchen sollen.
    17.54%
pixel