Unternehmen würden in der Schweiz für Straftaten kaum strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Transparency Schweiz. Die Regelung, der Vollzug und die Transparenz des Unternehmensstrafrechts müssten dringend verbessert werden, heisst es darin.

Obwohl die Schweizer Strafbestimmung bereits seit 2003 in Kraft seien, wurden bislang hierzulande nur einige wenige Unternehmen verurteilt. Mit Blick auf die Korruptionsprävention und -bekämpfung, aber auch aus gesellschaftlicher und rechtsstaatlicher Sicht, sei dies stossend, zumal Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vielfach in grosse internationale Korruptions- und Geldwäschereifälle involviert seien, schreibt die regierungsunabhängige Organisation Transparency International Schweiz in der am Montag veröffentlichten Studie.

Beispiele dafür sind die Verwicklungen diverser Schweizer Banken im Korruptions- und Geldwäscherei-Skandal rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB; brisant ist auch die kürzliche Ankündigung der Bundesanwaltschaft, gegen die Credit Suisse (CS) eine Anklage beim Bundesstrafgericht einzureichen. Dies nach Ermittlungen zum Schweizer Geschäft einer im internationalen Drogenhandel und in der Geldwäscherei aktiven kriminellen Organisation aus Bulgarien.

Lücken im Unternehmensstrafrecht

Die Studie von Transparency Schweiz analysiert umfassend die derzeitige Regelung und Praxis des Unternehmensstrafrechts, einschliesslich die heute bestehenden strafprozessualen Verfahren. Die Ergebnisse zeigen namentlich auf:

  • Das Unternehmensstrafrecht weist Lücken auf; namentlich ist die Unternehmensstrafbarkeit auf einen zu engen Deliktskatalog beschränkt.
  • Der Vollzug des Unternehmensstrafrechts durch die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen ist mangelhaft.
  • Die Praxis der Behörden ist mit erheblichen Transparenzdefiziten behaftet.
  • Hinzu kommt, dass die verfügbaren statistischen Angaben Lücken aufweisen.

Vor diesem Hintergrund kommen die Autoren der Studie zum Schluss, dass in allen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht.

Zehn Forderungen

Als Folge davon präsentiert Transparency Schweiz zehn Forderungen mit konkreten Verbesserungsmassnahmen. Im Wesentlichen sollten:

  • die Transparenz der Strafjustiz bei der Unternehmensstrafbarkeit signifikant verbessert werden;
  • Massnahmen getroffen werden, um Unternehmen zu Selbstanzeigen und vollumfänglicher Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden zu animieren;
  • gewährleistet werden, dass Absprachen zwischen den Staatsanwaltschaften und den fehlbaren Unternehmen sowie schwere Unternehmensdelikte stets gerichtlich (und nicht bloss von den Staatsanwaltschaften) beurteilt werden;
  • und die bestehenden Strafbarkeitslücken (zu enger Deliktaskatalog im Unternehmensstrafrecht) geschlossen werden.

Die Studie ist unter diesem Link verfügbar.

 

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