Die UBS liess ihr Vorgehen im Fall der mutmasslichen Vergewaltigung einer früheren Mitarbeiterin durch eine Star-Kanzlei untersuchen. Gemäss dem Opfer diente Untersuchung dem Reinwaschen der Bank.

Die Londoner Anwaltskanzlei Freshfield hat Ende Oktober ihre von der UBS angeordnete Untersuchung zum Vorgehen der Grossbank im Fall der mutmasslichen Vergewaltigung eine ehemaligen Mitarbeiterin durch einen Vorgesetzten abgeschlossen.

Eine Empfehlung der Anwälte hat die UBS wie berichtet umgesetzt: die Einrichtung einer Hotline für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Längst bekannte Fakten

Das Vergewaltigungsopfer war vergangene Woche von der UBS sowie den Anwälten über den vertraulichen Bericht von Freshfield informiert worden. Vom Ergebnis ist die ehemalige Angestellte mehr als ernüchtert, wie sie in einem Statement vom Montag festhielt. Freshfield habe sich auf Informationen gestützt, die längst bekannt seien.

Entsprechend sei der Bericht ausgefallen. So hätten die Anwälte erstens festgestellt, dass die UBS in ihrem gesamten Vorgehen keine «grundlegenden Fehler» gemacht habe und nichts Illegales in ihrer Untersuchung vorgefallen sei. Weiter habe Freshfield das Datum bestätigt, an welchem das Opfer die Vergewaltigung der UBS gemeldet habe.

Illegale Auswertung von Telefondaten?

Den ersten Befund findet das Opfer überflüssig, sei es doch nicht darum gegangen, ein illegales Verhalten der Bank zu untersuchen. Zudem zweifelt das Opfer den Befund an. Denn die UBS habe Telefondaten von Arbeitskollegen ausgewertet, um Informationen zu erhalten.

Den zweiten Befund hält das Opfer für überflüssig, habe die UBS doch über das genaue Datum des Vorfalls und der Meldung Kenntnis gehabt.

Empfehlungen dieselben wie vom Opfer selber

Auch die Empfehlungen von Freshfield an die UBS seien nicht neu: So solle die UBS in Zukunft in solchen Fällen die Aufsichtsbehörde FCA benachrichtigen. Dabei sind Banken in Grossbritannien dazu regulatorisch ohnehin verpflichtet.

Nur hat die UBS dies in diesem Falle nicht getan. Eine andere Empfehlung sei, das HR-Personal speziell für die Behandlung von Fällen sexueller Belästigung in der Bank auszubilden.

«Sie können stolz sein»

Das Opfer selber hatte dies bereits schriftlich gegenüber Investmentbank-Chef Andrea Orcel festgehalten. Orcel verlässt die UBS in Richtung Santander, wo er CEO wird.

Sie habe Freshfield darauf hingewiesen, dass die Empfehlungen der Anwaltskanzlei und ihre eigenen sehr ähnlich seien. Sie könne stolz darauf sein, habe ein Senior Partner von Freshfield entgegnet, dass eine so renommierte Anwaltskanzlei mit ihr übereinstimme.

Geldverschwendung zum Reinwaschen?

Sie befürchte, die UBS – und ihre Aktionäre – hätten sehr viel Geld an eine Anwaltskanzlei bezahlt, welche über alle Fehler, welche die UBS in der Aufarbeitung des Falles gemacht habe, hinweg gesehen habe. Die UBS kommentierte das Statement nicht.

Wie finews.ch bereits mehrfach berichtet hat, wirft das Opfer der Grossbank vor, den Fall nicht sauber aufgearbeitet zu haben. Der mutmassliche Täter war zwar suspendiert worden, doch durfte der die Bank freiwillig verlassen.

Über die interne Untersuchung sei das Opfer kaum informiert worden. Zudem habe die Grossbank – durch das Überprüfen von SMS und Nachfragen bei Arbeitskollegen – vor allem das Verhalten des Opfers untersucht, nicht das des Täters.

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