Die Liechtensteinische Landesbank kann sich nicht mehr lange auf die Staatsgarantie des Fürstentums abstützen. Das hat politische Gründe, die bald auch die Schweiz einholen werden.

Das Liechtensteinische Parlament – der Landtag – hat in seiner Sitzung von gestern Mittwoch die definitive Aufhebung der beschränkten Staatsgarantie der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) per 1. Juli dieses Jahres beschlossen.

Schon letzten Sommer beantragte die Regierung des «Ländle» unter Regierungschef Adrian Hasler die Aufhebung, die offiziell mit dem Auslaufen der Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Landesbank begründet wird und damit, dass die Aufhebung nur « ein weiterer, logischer Schritt in der Entwicklung der LLB» sei. In naher Zukunft haftet der Staat also nicht mehr für die Sparguthaben und Kassenobligationen seiner Landesbank. Die Bank steht laut einer Medienmitteilung hinter dem Anliegen.

Entscheid unter Druck

Wie die Zeitung «Liechtensteiner Vaterland» kurz nach der Mitteilung der Regierung im August berichtete, fiel deren Entscheid aber keineswegs freiwillig: Die bisherige Lösung einer beschränkten Staatsgarantie war nur vorübergehend, da die Vertreter des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) schon bei ihrer Einführung die Stirn runzelten: Die Staatsgarantie verzerre den Wettbewerb.

Weil diese temporäre Lösung, die 2005 unterzeichnete Vereinbarung zwischen Land und Bank, im Sommer 2020 ausgelaufen wäre und eine Verlängerung weder vom EWR noch von der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA, der Liechtenstein und auch die Schweiz angehören) gutgeheissen würde, beschlossen die Regierung und der Landtag Parlament nun eben, die Vereinbarung aufzuheben.

Kantonalbanken wollen sie

Die Staatsgarantie wird auch in der Schweiz kritisch betrachtet. Die Kantonalbanken – 21 von ihnen verfügen über eine explizite, also unbeschränkte Garantie, dass der jeweilige Kanton im Fall von finanziellen Schwierigkeiten haftet – möchten daran festhalten.

Logisch eigentlich, denn die Garantie trägt zum risikoarmen Image der Kantonalbanken bei, für das sie von ihren Kunden bevorzugt werden. Dieses vergünstigt ausserdem die Geldaufnahme von Dritten. Auch die jeweiligen Kantone stehen nach wie vor hinter der Garantie – einerseits auch der Sicherheit ihrer Geldinstitute wegen, andererseits aber weil sie sich für die Garantie von ihren Banken ordentlich bezahlen lassen. Durch die Abgeltung, durch Steuern und auch durch Dividenden an den Eigentümer – den Kanton – wird die Garantie so zum rentablen Geschäft.

EU will sie nicht

Auf der anderen Seite steht der restliche Finanzplatz, dem die Staatsgarantie ein Dorn im Auge ist. So fand zum Beispiel Thomas Gottstein, der CEO der Credit Suisse Schweiz gegenüber finews.ch deutliche Worte gegen die Staatsgarantie. Und nun muss sich auch noch die Politik damit befassen: Parallel zum EWR-Druck auf Liechtenstein drängt sich auch bei der Schweiz die Frage auf, wie lange eine Staatsgarantie für Kantonalbanken gegenüber der Europäischen Union noch vertretbar ist.

Im Falle der Annahme eines Rahmenabkommens, das dieser Tage wieder verhandelt wird, müssten die Kantone über die Bücher. Denn für die EU und ihre Wettbewerbshüter, die tagein tagaus gegen Wettbewerbsverzerrung kämpfen, fiele die Staatsgarantie wohl wie für den EWR unter staatliche Wirtschaftsförderung und wäre somit nicht zulässig.

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