Nach dem chaotischen Umgang mit Vergewaltigungsvorwürfen einer ehemaligen UBS-Angestellten, gelobte die Bank Besserung. Das reicht der Betroffenen nicht: Nun klagt sie gegen die UBS.

Weder das Opfer, noch ihr mutmasslicher Vergewaltiger arbeiten noch bei der UBS. Trotzdem beschäftigt ein möglicher Vergewaltigungsfall von 2017 die Bank weiterhin. 

Wie «Financial News» (Artikel bezahlpflichtig) berichtete, will die Frau vor einem Arbeitsgericht in London die Bank zur Verantwortung ziehen. Die UBS habe ihre Vorwürfe der Vergewaltigung falsch gehandhabt. 

UBS machte Fehler

Der Vorwurf, den die Bankerin ursprünglich der Personalabteilung der UBS gemeldet hatte, hatte zwar die Suspendierung des mutmasslichen Täters zur Folge. Bei der Untersuchung des Falls leistete sich die UBS allerdings einige Fehler, was zu Vorwürfen von Seiten der ehemaligen Mitarbeiterin führte. 

Auf Anfrage von finews.ch sagte ein Sprecher der Bank, die Bank könne keine Einzelfälle kommentieren. Er verwies auf eine im November abgeschlossene Untersuchung durch die Anwaltskanzlei Freshfields, wonach die UBS keine «grundlegenden Fehler» gemacht habe. «Es wurden Empfehlungen für Verbesserungen gemacht und wir setzen diese um», sagte er. 

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