Die chinesischen Behörden wollen den Internet-Milliardär Jack Ma offenbar mehr als nur in den Senkel stellen. Berichten zufolge darf der Gründer des weltweit wertvollsten Fintechs Ant Financial das Land nicht mehr verlassen – und das ist nicht einmal alles.

Seit der überraschenden Suspendierung des Doppel-Börsengangs von Ant Financial im vergangenen November ist Jack Ma nicht mehr öffentlich aufgetreten. Mit einer Tirade gegen Chinas Banken – der Gründer des Fintechs Ant hatte den Geldinstituten Wochen zuvor eine Pfandleiher-Mentalität vorgeworfen – hatte der zweitreichste Mann Chinas die Obrigkeit erzürnt und wurde umgehend zurückgebunden.

Doch offenbar ist der Milliardär noch nicht aus dem Schneider. Wie die Agentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) berichtet, darf Ma das Land nicht mehr verlassen.

Geschäftsmodell überarbeiten

Dies, während die Aufsichtsbehörden Ant durch die Mangel drehen. So hatte niemand geringeres als die Zentralbank Bank of China Ant vorgeworfen, es mit der Compliance nicht so genau zu nehmen. Seither ist das Management des wertvollsten Fintechs der Welt, das an der Börse weitere 37 Milliarden Dollar lösen wollte, in Windeseile daran gegangen, die vorgeworfenen Mängel zu beheben.

Wie die britische Zeitung «Financial Times» (Artikel bezahlpflichtig), muss die «Ameise» nun auch das Geschäftsmodell überarbeiten. Betroffen sind demnach unter anderem die lukrativen Konsumkredite sowie Verbriefungen im Investment-Bereich.

Auch Alibaba aufs Korn genommen

Damit nicht genug. Das Ant-Mutterhaus Alibaba, das chinesische Pendant zur US-Handelsplattform Amazon, ist dieser Tage zum Ziel einer Untersuchung wegen Wettbewerbsverzerrung geworden: Die Nummer eins im Online-Handel in Festlandchina sei möglicherweise monopolistischen Praktiken nachgegangen, so der Vorwurf aus Peking.

Der Aktienkurs von Alibaba ist deswegen schon ins Rutschen geraten – nun muss sich zeigen, ob China den Tendenzen in den USA folgt, Internet-Giganten wie Google, Apple, Facebook oder Amazon in kleinere Teile zu zerlegen.

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