Der Bund möchte die für UBS und Credit Suisse im März bereitgestellten 100 Milliarden Franken schnellstmöglich in ordentliches Recht überführen. Das Weg dorthin hat bereits abenteuerliche Windungen genommen.

Der Bundesrat hat am (gestrigen) 24. Mai beschlossen, die Vernehmlassung zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop PLB) für systemrelevante Banken mit dem heutigen Donnerstag zu eröffnen. Dies war einer Mitteilung des Finanzdepartements (EFD) zu entnehmen.

Mit dieser Vorlage sollen zugleich die vom Bundesrat im vergangenen März zur Rettung der Credit Suisse (CS) per Notrecht eingeführten Grundlagen für den PLB – sowie weitere damals eingeführte Massnahmen zur Unterstützung der Übernahme der CS durch die UBS – in ordentliches Recht überführt werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Vernehmlassung verkürzt und dauert bis am 21. Juni.

Milliarden mobilisiert

Damit soll die staatliche Liquiditätssicherung sozusagen «post festum» zum regulären Instrument für die Wahrung der Finanzstabilität in der Schweiz verankert werden. Im Zuge der Rettungsaktion vom 19. März wurden der CS maximal 100 Milliarden Franken als PLB zugesichert (mit Bundesgarantie und Konkursprivileg abgesichert). Davon hat die CS bis Ende April rund 10 Milliarden Franken bezogen.

Die Idee dazu kam damals nicht aus heiterhellem Himmel. Bereits im Jahr 2012 traten in der Schweiz Regelungen inkraft, welche die Anforderungen an die Liquidität von systemrelevanten Banken erhöhen sollten. Am 11. März 2022, also just ein Jahr vor der CS-Rettung, hat der Bundesrat zudem Eckwerte zur Einführung eines PLB beschlossen und damit auch auf ausländische Regulierungs-Anstrengungen reagiert.

Abwarten half nichts

Sinnigerweise hatte der Bund dann aber mit dem Start der Vernehmlassung zugewartet, weil man die Unsicherheiten rund um die CS nicht noch mehr anfachen wollte, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter anlässlich der Rettungsaktion vom März erklärte. Doch die Abwarte-Taktik vermochte den Untergang der CS nicht mehr abzuwenden.

Bund und Behörden beharren zwar darauf, dass sie bei der Aktion nicht auf den Druck aus dem Ausland reagiert haben. Dennoch dürfte ihnen der Einsatz eines PLB von dorther nahegelegt worden sein: In den USA war das Instrument kurz zuvor zum Einsatz gelangt, um einen finanziellen Flächenbrand nach der Pleite der kalifornischen Silicon Valley Bank zu verhindern.

Für Mischform entschieden

Nach dem ersten «Bank Run» auf die CS im vergangenen Herbst hatten sich der Bund zusammen mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über mehrere Szenarien für die krisengeschüttelte Grossbank gebeugt und dabei Staatsrettung, Konkurs und Verkauf evaluiert. Am Ende entschied man sich angesichts der volatilen Lage an den Finanzmärkten für eine Mischform plus PLB.

Dass ein kontrollierter Konkurs nach der seit 2012 bestehenden «Too-big-to-fail»-Regulierung nicht infrage kam, gehört dabei zu den grossen Enttäuschungen der Rettungsaktion. Wie es nun am Donnerstag weiter hiess, will der Bund hier nun ebenfalls über die Bücher.

Bei Too big to fail über die Bücher

Im Rahmen der vom Bundesrat am 29. März beschlossenen Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sollen das gesamte Schweizer Too-Big-To-Fail-Regelwerk und damit auch die in dieser Vorlage enthaltenen Instrumente nochmals umfassend beurteilt und die Ergebnisse dem Parlament im Frühjahr 2024 unterbreitet werden.

Im Rahmen dieses Berichts sollen auch verschiedene Prüfaufträge zur CS-Rettung, die das Parlament anlässlich der Sondersession vom vergangenen April dem Bundesrat erteilt hat, erfüllt werden.

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