Ein hervorragendes Anlagejahr 2017 und verheissungsvolle Deckungsgrade werfen ein positives Licht auf die berufliche Vorsorge. Der Blick hinter die Kulissen zeigt ein anderes Bild.


Von finews.ch-Gastautorin Noura Bekkaye


Mit dem durchschnittlichen Deckungsgrad per Ende 2017 von knapp 114 Prozent verzeichnen die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge aufgrund der Börsenentwicklung einen neuen Höchststand seit der Finanzkrise. Dennoch leidet die mittel- bis langfristige Stabilität unseres Vorsorgesystems, wie es in der Schweizer Pensionskassenstudie der Swisscanto vom Mai 2018 hiess.

Das Thema Langlebigkeit ist die zentrale Herausforderung der Rentensysteme. Ausserdem erfordert der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine dauerhafte Rendite von 5 Prozent – im aktuellen Zinsumfeld und unter den geltenden Anlagevorschriften schlicht nicht realisierbar.

Dennoch werden die gesetzlichen Anpassungen nicht oder nur schleichend vorgenommen. Von solchen «Erschwernissen» sind Sammeleinrichtungen stärker betroffen als firmeneigene Pensionskassen. Das sind Gründe dafür:

1. Höhere Reservepflicht

Trotz vergleichbaren Renditeerfolgen haben die Versicherten von Sammeleinrichtungen im Vergleich zu ihren Pendants aus firmeneigenen Pensionskassen einen rund 25 Prozent tieferen Zins erhalten. Grund dafür sei vermutlich die für Sammeleinrichtungen geltende Vorschrift für die Bildung von Wertschwankungsreserven, meint der Geschäftsführer von Swisscanto Vorsorge, Reto Siegrist. Verzinsungen, die über dem technischen Referenzzinssatz liegen, dürfen erst ausbezahlt werden, wenn die Wertschwankungsreserven der Einrichtung 75 Prozent ihrer Zielgrösse erreicht haben.

2. Das Mysterium «technischer Zins»

Mit dem technischen Zins, der als Diskontsatz zur Anwendung kommt, werden die Verpflichtungen gegenüber Rentenbezügern bewertet. Die Höhe des technischen Zinssatzes bestimmt somit auch die Höhe des Deckungsgrades einer Einrichtung. Eine Sammeleinrichtung, die im Gegensatz zu firmeneigenen Pensionskassen im direkten Wettbewerb mit anderen Anbietern steht, wird oftmals an ihrem Deckungsgrad gemessen. Dieser ist jedoch nur ein bedingt verlässlicher Faktor, weil Einrichtungen unterschiedliche technische Zinssätze anwenden.

3. Die Sackgasse «Umwandlungssatz»

Beim Thema Umwandlungssatz sind die Sammeleinrichtungen mit einem ähnlichen Problem konfrontiert. Der Umwandlungssatz dient bei der Auswahl des Anbieters als Referenz für die finanzielle Stabilität einer Sammeleinrichtung, weshalb er im Schnitt noch nicht unter die technisch korrekte 6 Prozent-Grenze gefallen ist. Als Vergleich dient der Pensionskassenschnitt von 5,83 Prozent. Rund 26 Prozent der Sammeleinrichtungen geben ausserdem an, den Umwandlungssatz nicht senken zu können, weil sie rein obligatorische Vorsorgepläne anbieten. Diese müssen per Gesetz mit 6,8 Prozent verrentet werden.

4. Der Teufelskreis der Umverteilung 

Zu hohe Rentenversprechen führen dazu, dass Pensionierungsverluste aus den Wertschwankungsreserven beziehungsweise den Kapitalerträgen finanziert werden müssen. Da eine Überverzinsung an die aktiven Versicherten unter anderem von der Höhe der Reserven abhängt (siehe Punkt 1), werden Pensionierungsverluste bis auf Weiteres auf Kosten der aktiven Beitragszahler finanziert.

5. Die Konkurrenz pirscht sich heran

Langsam aber sicher bewegen sich innovative Anbieter mit kreativen Vorsorgelösungen auf die Überholspur, so beispielsweise Liberty Vorsorge, Finpension oder Pensexpert. Die klassischen Sammeleinrichtungen werden daher nicht um eine Generalüberholung ihres Angebots herumkommen. Wissend um die herrschende Wettbewerbssituation, ist es vorteilhaft, sich rechtzeitig zu positionieren.

Fazit:

Um auch bei rückläufigen Erträgen und Umwandlungssätzen konkurrenzfähig zu sein, ist es für die Sammeleinrichtungen essenziell, sich um innovative Geschäftsmodelle zu bemühen. Dazu gehört insbesondere ihr Engagement zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des dritten Beitragszahlers «Anlagerendite».

Auch ein flexibles Angebot von weiterführenden Vorsorgelösungen (so genannte 1e-Pläne), die der systemfremden Umverteilung entgegenwirken und die Eigenverantwortung der Versicherten fördern, sind ein möglicher Ansatz. Im Weiteren sollten sich die Akteure im Vorsorgegeschäft vermehrt Digitalisierungsthemen widmen, beispielsweise in der Form von multikanalfähigen Systemen oder verbesserter User-Experience.

Letztendlich wird die nächste Vorlage und somit der Gesetzgeber massgeblich über die Gesundheit unseres Rentensystems entscheiden. Warten und Däumchen drehen wird wohl dennoch keine Strategie sein.

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