Der frühere UBS-Händler Kweku Adoboli erlitt einen Rückschlag im juristischen Tauziehen um seine Deportation. Dabei nahm der Richter kein Blatt vor den Mund.

Vor wenigen Wochen wurde Kweku Adobolis Ausschaffung in sein Geburtsland Ghana auf Eis gelegt. Das britische Innenministerium liess den erneuten Antrag für eine juristische Überprüfung seiner Abschiebung überraschend zu.

Doch nun erlitt seine Hoffnung, in Grossbritannien zu verbleiben, einen argen Dämpfer. So lehnte der britische Richter Mark Ockelton seinen Berufungsantrag ab – mit harschen Worten.

Keine Rechtfertigung für Adobolis Verbleib

Demnach gäbe es keine Belege, die zeigen würden, dass Adobolis Einsatz für mehr Ethik in der Finanzbranche zu besserem ethischem Verhalten führe. Es gäbe schlicht keine Hinweise, dass sein weiterer Verbleib in Grossbritannien für das Land von Nutzen wäre, zitierte die britische Tageszeitung «The Guardian» (Artikel bezahlpflichtig) das Gericht.

Wenn Adoboli seine Vorträge weiterführen möchte, könne er dies tun. Allerdings per Video von Ghana aus, so Richter Ockelton weiter.

Adoboli hält seit seiner vorzeitigen Entlassung 2015 Vorträge vor Studenten und Bankern, in denen er erklärt, was er falsch gemacht hat und wie man in schwierigen Situationen ethisch verantwortlich handelt.

«Zermürbende» Verhandlung

Adoboli und sein Verteidigungsteam zeigten sich schockiert ob der richterlichen Worte. Das Berufungsverfahren fühle sich «zermübend» an, wie ein zweiter Gerichtsprozess, so Adoboli.

Doch Aufgeben kommt für den gebürtigen Ghanaer, der seit seinem zwölften Lebensjahr in Grossbritannien lebt, aber keinen britischen Pass besitzt, nicht in Frage. Ihm und seinem Team bleiben nun drei Tage, um gegen den richterlichen Erlass Einspruch zu erheben.

In Grossbritannien droht jedem ausländischen Staatsbürger, der zu einer Haftstrafe von mehr als vier Jahren verurteilt wird, die Deportation. Ausser, er kann darlegen, dass es gute Gründe für einen Verbleib gibt.

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