Im Rechtsstreit zwischen der Grossbank Credit Suisse und Mosambik tritt nun auch die Schweizer Justiz auf den Plan. Sie kommt einem Rechtshilfegesuch des ostafrikanischen Staates nach.

Im Januar des vergangenen Jahres haben die Behörden aus Mosambik ein Rechtshilfegesuch an die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) gestellt. Der ostafrikanische Staat verklagt die Credit Suisse (CS), die Bank soll ihm Kredite im Wert von 1,2 Milliarden Dollar genehmigt haben, die zu seiner Überschuldung geführt haben. Ausserdem seien Gelder unter anderem von ehemaligen CS-Angestellten zweckentfremdet und abgezweigt worden.

Dem Rechtshilfegesuch leistet die Bundesanwaltschaft laut der «Handelszeitung» nun Folge. Eine Sprecherin erklärt, die BA stehe in Kontakt mit den zuständigen Behörden aus Mosambik. Deren Rechtshilfeersuchen werde gegenwärtig durch die BA vollzogen. Allerdings ergebe sich bisher kein hinreichender Tatverdacht, weswegen zurzeit kein nationales Strafverfahren geführt werde.

Neben der Bundesanwaltschaft hat auch schon die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) bestätigt, mit der CS in Kontakt zu stehen. Die Behörde prüft, übrigens genauso wie ihre britischen Kollegen, ob die Bank selber ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Doch wie auch finews.ch bereits berichtet hat, ist das zumindest fraglich

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