Im Berufungsprozess in Paris stellt die Staatsanwaltschaft ihre Forderungen gegenüber der UBS – die geforderten Bussen sinken.

Im Berufungsprozess der UBS im Steuerstreit mit Frankreich will die Staatsanwaltschaft die Bestätigung der erstinstanzlichen Urteile bestätigt sehen. Wie die Agentur «AWP» berichtete, soll die UBS eine Busse von mindestens 2 Milliarden Euro und deren französische Tochterbank 15 Millionen Euro zahlen.

Zudem fordert der französische Staat Schadenersatz im Umfang von 1 Milliarde Euro.

Tiefer als Rekordstrafe von 2019

Damit sinken die geforderten Bussen gegenüber dem erstinstanzliche Urteil vom Februar 2019. Damals hatte ein Pariser Gericht die UBS des Steuerbetrugs, der Geldwäsche und der unerlaubten Akquise von Kunden auf französischem Staatsgebiet für schuldig befunden und zu einer Rekordstrafe verdonnert: Eine Busse von 3,7 Milliarden Euro plus eine Zahlung von 800 Millionen Euro an den französischen Staat.

Die UBS, die sämtlich Vorwürfe gegen sie bestreitet, ging umgehend in Berufung.

An Strafen für UBS-Banker festgehalten

Die französischen Staatsanwälte sehen es weiter als erwiesen an, dass das Schweizer Institut zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kunden in Frankreich anzuwerben. Wie es weiter hiess, wird auch an den Strafen für sechs verurteilte UBS-Banker festgehalten.

Die Höhe der Busse dürfte für die Grossbank weiterhin unakzeptabel sein, die Forderung des Staatsanwaltschaft zeigt aber für die UBS in die richtige Richtung. Die Bank hat im Steuerstreit mit Frankreich Rückstellungen von rund 450 Millionen Euro angelegt. Zudem musste das Institut bereits eine Kautionssumme von 1,1 Milliarden Euro blockieren.

Faktor Zeit spielt für die UBS

Wie auch finews.ch berichtete, kommt den Schweizern nun der Faktor Zeit zugute: Nach einem Leiturteil von Ende 2019 wird in Frankreich qualifizierter Steuerbetrug nicht mehr gleich schwer gebüsst. Als Berechnungsgrundlage gelten nicht mehr die inkriminierten Vermögen, sondern nur die tatsächlich hinterzogenen Steuern.

Der Prozess in Paris dauert noch bis am 24. März, das Urteil ist erst in drei Monaten zu erwarten. Auch dieses Verdikt liesse sich an eine höhere Instanz weiterziehen.

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