Raiffeisen hat im Zuge des Skandals um Ex-CEO Pierin Vincenz die ganze Geschäftsleitung erneuert. Beim Köpferollen wurde auch der Risiko-Chef in Sippenhaft genommen. Der wehrte sich – und hat teils Recht bekommen.

Es war eine Tabula Rasa, die Raiffeisen Schweiz im Januar 2019 anlässlich der Veröffentlichung des Gehrig-Berichtes durchsetzte. Drei Geschäftsleitungs-Mitglieder mussten gehen: Gabriele Burn, Paulo Brügger und Beat Hodel. Die Genossenschaftsbanken-Gruppe wollte damit einen Strich unter den Skandal um ihren Ex-CEO Pierin Vincenz ziehen und die eklatanten Governance-Probleme hinter sich lassen.

Mit dem Ausscheiden des Trios seien alle Geschäftsleitungs-Mitglieder aus dem Unternehmen ausgeschieden, die bereits vor 2015 Teil des Gremiums gewesen seien, hatte Raiffeisen in der Mitteilung geschrieben.

Erst spät aufgerückt

Doch die Genossenschaftsbank hatte einen Rundumschlag vollzogen, den eines der betroffenen Geschäftsleitungsmitglieder nicht auf sich sitzen liess: Risikochef Hodel (Bild unten). Er war erst Anfang 2018 in die Geschäftsleitung aufgerückt, nachdem Raiffeisen Anpassungen in den Bereichen Risiko und Compliance vornehmen musste.

Beat Hodel

Im Jahr zuvor hatte Nadja Ceregato auf Geheiss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) den Posten als Chefin Legal & Compliance räumen müssen. Ceregato war Vincenz' Lebenspartnerin und gleichzeitig mit dessen Rücktritt in die Raiffeisen-Geschäftsleitung berufen worden.

Klage wegen Rufschädigung

Hodel sah sich von Raiffeisen zu Unrecht mit den Misstritten Vincenz-Ära in Verbindung gebracht und wehrte sich wegen Rufschädigung – zunächst erfolglos vor einem Friedensrichter, dann mit einer Klage vor dem Kreisgericht in St. Gallen.

Nun ist es zu einer aussergerichtlichen Einigung zwischen Raiffeisen und Hodel gekommen, wie die Bank gegenüber finews.ch einen Bericht der «Luzerner Zeitung» bestätigte. Demnach fanden die Parteien zu einem Vergleich, bevor es zum Prozess kam. Hodel, der heute als Berater und Investor tätig ist, zog die Klage gegen Raiffeisen zurück.

Bedauern, aber nicht entschädigen

Die Bank schrieb, es lägen bis heute weder aufsichtsrechtliche Bedenken oder strafrechtlich relevante Vorkommnisse gegen ihn vor, noch seien Hinweise auf ein sonstiges Fehlverhalten während seiner Anstellungsdauer bei Raiffeisen Schweiz vorhanden. «Wir bedauern, wenn unsere bisherigen Äusserungen zum Austritt von Dr. Beat Hodel von Dritten nicht in dieser Hinsicht verstanden oder anders interpretiert wurden. Dies war nicht unsere Absicht.»

Bei der Einigung floss kein Geld. Hodel erhält von Raiffeisen keine Entschädigung, wohl aber beteiligte sich die Genossenschaftsbank an den Gerichtskosten.

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