Die Zwangsübernahme der Credit Suisse hat unter Investoren viele Verlierer hinterlassen. Nun droht eine zweite Welle von Verfahren – auch global.

Die UBS habe 3 Milliarden Franken für die Übernahme der Credit Suisse (CS) gezahlt – die Zwangsübernahme vom vergangenen März ziehe nun aber bereits Schadenersatz-Forderungen von rund 9 Milliarden Dollar nach sich, resümiert die britische Zeitung «Financial Times» (Artikel bezahlpflichtig) in einem Bericht vom Dienstag.

CS hätte sich mehr wehren müssen

Wie das Blatt schreibt, kommen zudem neue Klagen hinzu, und Kläger mobilisieren an neuen Fronten. So stehe die britische Kanzlei Pallas kurz davor, in der Schweiz ein Verfahren gegen die (kombinierte) Grossbank einzuleiten. Dies, weil die CS im vergangenen März Pflichtwandelanleihen (AT1) im Wert von knapp 16 Milliarden Franken abgeschrieben hat.

Zwar wurde die CS von der Aufsicht dazu aufgefordert. Doch die Pallas-Anwälte finden, die Bank hätte sich wehren müssen. «Die angemessene Reaktion der Credit Suisse – jetzt UBS – wäre gewesen, die Anweisung zur Abschreibung der AT1-Anleihen anzufechten», werden die Juristen zitiert.

Die Schweiz verklagen

Ebenfalls berichtet die britische Zeitung, dass die Kanzlei Quinn Emanuel, die bereits eine Beschwerde von AT-1-Investoren vor das St.Galler Bundesverwaltungsgericht gebracht hat, sich überlegt, eine Klage in den USA einzureichen. Dies, um von dort aus die Schweiz zu verklagen.

Dieser Schachzug war zu erwarten, wie finews.ch bereits im vergangenen August berichtete. Ausländische Geschädigte können versuchen, ein Gericht in ihrer Heimat anzurufen; dieses kann sich anschliessend für zuständig erklären und darüber urteilen, ob einer heimischen Partei ein Schaden durch ausländische Einwirkung entstanden ist. Die Frage ist dann, ob ein solches Urteil in der Schweiz vollstreckbar ist.

Schiedsgericht in Washington als nächste Station

Ebenfalls sind dem Bericht zufolge mehrere Kanzleien daran, ein Schiedsverfahren am Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in der US-Haupstadt Washington einzureichen. Die Schiedsinstitution wird angerufen, wenn sich Investoren gegen staatliche Übergriffe auf ihr Eigentum im Ausland wehren müssen.

Die Schweiz unterhält Investitionsabkommen mit mehr als 120 Ländern weltweit, die hiesige Geldgeber just auch vor solchen Eingriffen schützen sollen. Die Kläger wollen nun den Spiess umdrehen, und die Abkommen gegen die Schweiz benützen.

Damit zeichnet sich ab, dass die juristische Aufarbeitung der CS-Notrettung eine globale Dimension erreicht. In der Schweiz wurden neben der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht auch Klagen am Handelsgericht von Zürich eingereicht. Dies von CS-Aktionären, die sich gegen den tiefen Kaufpreis wehren, den die UBS für ihre Aktien zahlte.

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