Der von der Schweiz im Februar an Deutschland ausgelieferte Steueranwalt Hanno Berger ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Nun steht ihm noch ein weiterer Prozess bevor.

In Steuerfragen kannte sich Hanno Berger gut aus. So gut, dass der ehemalige hessische Finanzbeamte nach seinem Wechsel in die Privatwirtschaft und verschiedene Anwaltskanzleien es schaffte, eine Gesetzeslücke auszunutzen und diese für sich, seine Geschäftspartner und eine Reihe von Banken in ein gewinnbringendes Geschäft umzumünzen.

Bei diesen so genannten Cum-Ex-Transaktionen wurden Aktien rund um den Dividendentermin so oft und so lange zwischen den Beteiligten hin und hergeschoben, bis irgendwann nicht mehr klar war, wer der eigentlich Dividendenberechtigte war. Danach beantragten gleich mehrere Parteien eine Steuerrückerstattung auf die nie gezahlte Kapitalertragssteuer. Das System wurde jahrelang genutzt, um Milliardenbeträge vom Staat zu erbeuten.

Abgetrenntes Verfahren wegen Flucht in die Schweiz

Berger galt als einer der Wegbereiter dieser Dividendenstripping-Deals und verkaufte sein Geschäftsmodell gegen eine Provision an gleich mehrere Investoren, Fonds und Banken. In den nun beendeten Verfahren in Bonn ging es um «besonders schwere Steuerhinterziehung» und die Cum-Ex-Geschäfte des Hamburger Bankhauses Warburg. Hier wurde Berger in drei Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen, die sich über den Zeitraum 2007 bis 2011 erstreckten. Zudem will das Gericht 13,7 Millionen Euro seines Vermögens einziehen. Ihm drohte dabei eine Höchststrafe von 15 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im zweiten Verfahren in Wiesbaden geht es um Geschäfte eines reichen Privatkunden. Der inzwischen verstorbene Berger-Mandant und Berliner Immobilienunternehmer Rafael Roth hatte seine Geschäfte über die Hypo-Vereinsbank abgewickelt. Hier hätte Berger eigentlich mit zwei inzwischen bereits zu Bewährungsstrafen verurteilten Hypo-Mitarbeitern gemeinsam vor Gericht stehen sollen. Doch da er sich den deutschen Behörden jahrelang durch seinen Aufenthalt in der Schweiz entziehen konnte, wurde das Verfahren abgetrennt.

Neun Jahre lang hatte Berger in der Schweiz an seinem Wohnort im bündnerischen Zuoz gelebt. Er war erst im Sommer 2021 in Auslieferungshaft genommen worden und wurde dann im Februar nach Deutschland überstellt.

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