Die Privatbankengruppe Julius Bär will die Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Korruptionsfällen beim Weltfussballverband FIFA hinter sich lassen. Dafür dürfte das Institut einige Millionen bezahlen müssen.

Wie ein im Februar 2020 abgeschlossenes Enforcement-Verfahren der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA festgestellt hat, kam es bei Julius Bär im Zeitraum von 2009 bis Anfang 2018 rund um den Weltfussballverband FIFA zu schweren Mängeln in der Geldwäschereibekämpfung.

Wie die Bank nun in einer Medienmitteilung am Mittwoch verkündete, treibt sie die Lösung der verbleibenden regulatorischen und rechtlichen Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden weiter voran. Dafür kooperiere Julius Bär seit 2015 mit dem US-Justizministerium (DOJ) bei dessen Untersuchung von mutmasslicher Geldwäscherei und Korruption, in die Funktionäre und Tochtergesellschaften der FIFA und angeschlossene Sportmedien- und Marketingunternehmen involviert sind.

Die Bank befindet sich derzeit in fortgeschrittenen Gesprächen mit dem DOJ über eine Lösung in dieser Angelegenheit, die zur Zahlung eines zweistelligen Millionenbetrags in US-Dollar führen könnte.

Corona-Dividende im November

Die Finma hat Julius Bär im Februar zu einem Berg an Hausaufgaben verdonnert: Die Behörde wies die Bank an, wirkungsvolle Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten zu ergreifen und bereits eingeleitete Massnahmen rasch umzusetzen. Zudem muss die Bank Prozesse bei der Rekrutierung und beim Management von Kundenberatern sowie in der Vergütungs- und Sanktionspolitik anpassen, und der Verwaltungsrat der Bank seinen Fokus auf die Geldwäschereibekämpfung erhöhen.

Weiter verhängten die Bankenaufseher ein Verbot von grossen und komplexen Übernahmen und stellten Julius Bär einen unabhängigen Beauftragten zur Seite, der die Umsetzung der Massnahmen überprüfen sollte.

Wie weiter aus der Mitteilung von Julius Bär hervorging, plant der Verwaltungsrat der Julius Bär Gruppe an einer ausserordentlichen Generalversammlung am 2. November 2020 die Ausschüttung des zweiten Teils der Dividende 2019 vorzuschlagen; die erste Ausschüttung wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 18. Mai 2020 genehmigt.

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