Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die lang erwartete Klageschrift im Fall um den Ex-Chef von Raiffeisen Schweiz eingereicht. Die Anklage richtet sich nicht nur gegen Pierin Vincenz, wie sich zeigt.

Gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und passive Bestechung zum Nachteil des Zahlunsgdienstleisters Aduno und der Raiffeisen Gruppe: So lautet die Anklage von Zürcher Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bressel gegen die beiden Hauptbeschuldigten in der Causa Vincenz, Ex-Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz sowie den früheren Aduno-Chef und -Präsidenten Beat Stocker. Dies war einer Mitteilung der Behörde vom Dienstag zu entnehmen.

Wie es hiess, richtet sich die Anklage noch gegen fünf weitere Personen. Gegen zwei zusätzliche Personen hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehle erlassen – die Strafuntersuchung befasste sich also mit einem Kreis von insgesamt neun Personen. Die sieben Personen sollen die beiden Hauptbeschuldigten bei den Vorkommnissen, welche Gegenstand der Anklage bilden, unterstützt sowie teilweise aktiv bestochen haben.

Veruntreuung als weiterer Vorwurf

Gemäss der Anklageschrift haben Vincenz und Stocker bei den Akquisitionen der Firmen Commtrain Card Solutions, der Genève Crédit & Leasing und der Eurokaution durch Aduno (der heutigen Viseca) sowie bei der Akquisition der Investnet und der beabsichtigten Akquisition einer weiteren Gesellschaft durch Raiffeisen ihnen nicht gebührende Vorteile gefordert – und diese zu einem erheblichen Teil auch erhalten. Dies führte zu den Eingangs genannten Anklagepunkten.

Darüber hinaus legen die Staatsanwälte den beiden Hauptbeschuldigten unberechtigte Spesenbezüge bei Aduno respektive bei Raiffeisen zur Last, was zusätzlich zum Vorwurf der Veruntreuung führte.

Eingangs war damit gerechnet worden, dass sich die Ermittler vorab auf den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung konzentrieren. Doch offensichtlich haben die Untersuchungen viel mehr belastendes Material ans Tageslicht gebracht. Wie die Behörde festhält, gilt für alle Beteiligten bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

Interne Prüfung und Finma-Verfahren

Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte des Kantons Zürich führte seit dem Dezember 2017 in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich und zu Beginn auch mit der Staatsanwaltschaft St. Gallen eine Strafuntersuchung gegen Vincenz und Stocker. Eine interne Untersuchung bei Raiffeisen unter Prüfer Bruno Gehrig hatte Anfang 2019 keine Straftatbestände zum Vorschein gebracht;

Ende 2017 hatte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ein Enforcement-Verfahren gegen Vincenz eingestellt, nachdem letzterer sich vom Präsidium des Versicherers Helvetia zurückgezogen hatte.

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