Die Finma hat im Zusammenhang mit Geldwäscherei bei Julius Bär gegen einen ehemaligen Manager ein Verfahren eröffnet. Zwei weitere Führungspersonen, es handelt sich dabei wohl um Boris Collardi und Bernhard Hodler, wurden nur gerügt.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ihre Abklärungen über die Verantwortung von Führungspersonen bei der Privatbank Julius Bär in den Geldwäscherei- und Korruptionsfällen in Venezuela beendet. Das Ergebnis: Gegen einen ehemaligen Regionenleiter hat die Finma ein Enforcementverfahren eröffnet, wie die Finma am Donnerstag mitteilte.

Zwei weitere frühere Führungspersonen hat die Finma schriftlich gerügt. Und im Falle eines weiteren Ex-Chefs verzichtet die Finma auf eine Verfahrenseröffnung. Die Person habe glaubwürdig erklärt, sie werde in Zukunft auf Führungspositionen bei beaufsichtigten Finanzinstituten verzichten.

Wie finews.ch aus involvierten Kreisen erfahren hat, betrifft die schriftliche Rüge die beiden ehemaligen CEOs von Julius Bär Boris Collardi und Bernhard Hodler. Collardi, der seit 2018 Partner bei der Genfer Privatbank Pictet ist, leitete Julius Bär von 2009 bis 2017. In diese Periode fielen schwere Verstösse gegen die Geldwäschereibestimmungen, wie die Finma vor rund einem Jahr feststellte.

Massive Verstösse festgestellt

In der Folge musste Julius Bär weitreichende Massnahmen ergreifen, um die Compliance- und Risiko-Funktionen in der Bank zu verbessern. So musste sie ihr Bonussystem überarbeiten und ihr sind bis heute grössere Übernahmen untersagt. Die Finma nahm zudem ihr vor rund einem Jahr abgeschlossenes Enforcementverfahren gegen Julius Bär zum Anlass, die Verantwortlichkeiten von einzelnen Personen in den Geldwäschereifällen unter die Lupe zu nehmen.

Julius Bär hatte mit Kunden aus Venezuela und aus dem Umfeld des Weltfussballverbandes FIFA beanstandete Beziehungen gepflegt. Die Finma stellte in einer Stichprobe 70 zu beanstandende Kundenbeziehungen fest und über 150 fragwürdige Transaktionen. Ende letzten Jahres bezahlte die Bank über 80 Millionen Dollar an die US-Justiz, um die FIFA-Untersuchungen zu beenden.

Collardi hielt in eine Stellungnahme fest, er akzeptiere die Rüge der Finma. «Entscheidend ist, dass die Angelegenheit damit für mich zu einem Abschluss gebracht wurde.» Pictet ergänzte, die Bank stehe hinter Collardi. «Wir haben volles Vertrauen in seine Arbeit bei Pictet.»

Ex-Latam-Chef darf nicht mehr führen

In der nun abgeschlossenen Untersuchung verzichtet die Finma auf ihre Möglichkeit, Berufsverbote auszusprechen. Die zweite Rüge betrifft gemäss Informationen von finews.ch Hodler, der unter Collardi Risiko- und Compliance-Chef und ab 2018 Bär-CEO war. Inzwischen leitet Philipp Rickenbacher die Privatbank.

Gustavo Raitzin, der langjährige Lateinamerika-Chef von Julius Bär, kommt ebenfalls davon. Gemäss Informationen von finews.ch hat er die Verzichtserklärung auf weitere Jobs bei beaufsichtigten Finanzinstituten gegenüber der Finma geäussert.

Enforcementverfahren gegen Leiter des Venezuela-Geschäfts

Das nun eingeleitete Enforcementverfahren betrifft demnach Marc Sulser, ehemaliger Regionenleiter von Bär in Lateinamerika. Sulser war der Vorgesetzte von Matthias Krull. Der frühere Kundenberater Krull ist in den USA wegen Geldwäscherei zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, soll der US-Justiz aber als Kronzeuge im Venezuela-Fall dienen und sitzt im US-Bundesstaat Florida unter Hausarrest.

Sulser musste ebenfalls vor der US-Justiz aussagen. Er verliess Julius Bär im Jahr 2018 und leitet gemäss Handelsregister nun ein Lüftungs-Unternehmen in Dietikon (ZH).

Die Finma begründete ihre in Bezug auf die Veranwortlichkeiten in den Geldwäschereifällen unterschiedlichen Urteile damit, dass sie für ein Berufsverbot, der Person eine direkte, individuelle und kausale Verantwortung für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht nachweisen können müsse.

Nicht genügend Hinweise

Es brauche erwiesene Pflichtwidrigkeiten, die konkret zu diesen Verletzungen geführt hätten. Es genüge aufsichtsrechtlich nicht, eine Verantwortung für Gesetzesverletzungen allein aus der hierarchischen Stufe oder Position oder von strategischen Richtungsentscheiden einer Person abzuleiten.

Im Falle der zwei gerügten Führungspersonen – also Collardi und Hodler – sei es zwar zu Fehlern gekommen. Genügend Hinweise für eine direkte, kausale Verantwortung für die schwere Verletzung von Aufsichtsrecht lägen aber nicht vor.

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